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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden AGB gelten zwischen dem in der Vereinbarung aufgeführten Kunden und dem darin bezeichneten Annunziata Treuhand Vertragspartner,

nachfolgend .Annunziata Treuhand. genannt. Ausserdem stimmen Kunden oder Nutzer mit der Verwendung der Dienstleistungen von Annunziata Treuhand

diesen AGB zu.

1.2 Zusammen mit den einzelnen Vertragsdokumenten stellen diese AGB die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) zwischen

dem Kunden und der Annunziata Treuhand dar.

1.3. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB

(https://www.annunziata-treuhand.ch/datenschutz/).

2. Allgemeiner Inhalt der Vereinbarung

2.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Annunziata Treuhand auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die Annunziata Treuhand ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.

2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

2.3 Präsentationen, Stellungnahmen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wird. Zwischenberichte (z.B. nicht abgestimmte Zahlen in der Online-Buchhaltungs-Software) und vorläufige Arbeitsergebnisse können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind unverbindlich.

2.4 Sofern in der Vereinbarung einzelne Mitarbeiter genannt werden, bemüht sich Annunziata Treuhand in angemessenem Umfang, dass diese genannten Einzelpersonen dem Kunden während des im Vertrag angegebenen voraussichtlichen Zeitraums zur Unterstützung der Arbeiten der Annunziata Treuhand zur Verfügung stehen. Annunziata Treuhand hat das Recht, einzelne Mitarbeiter auszutauschen. Annunziata Treuhand kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter (auch im Ausland) bedienen.

2.5 Grundsätzlich erbringt Annunziata Treuhand Dienstleistungen in einem Auftragsverhältnis. Falls in der Vereinbarung keine andere Regelung getroffen wird, werden die Dienstleistungen nach Aufwand erbracht.

2.6 Sollte im Einzelfall ein Werkvertragsverhältnis bestehen, wird der Kunde das zu liefernde Werk zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte abnehmen:

Wenn die in der Vereinbarung genannten Abnahmekriterien oder das Verfahren zur Abnahme des zu liefernden Werkes erfüllt sind oder der Kunde das zu liefernde Werk produktiv nutzt. Falls in der Vereinbarung keine entsprechenden Kriterien oder Prozeduren festgelegt sind, gilt das zu liefernde Werk mit der Lieferung an den Kunden als abgenommen.

3. Mitwirkung und Verpflichtungen des Kunden

 

3.1. Die Leistung von Annunziata Treuhand hängt von der Kooperation des Kunden mit Annunziata Treuhand und der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Verantwortlichkeiten des Kunden ab.

3.2 Der Kunde hat Annunziata Treuhand ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, zukommen zu lassen. Annunziata Treuhand darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Annunziata Treuhand übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Information und Unterlagen des Kunden zurückzuführen sind.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter Annunziata Treuhand in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen.

3.4 Grundsätzlich trägt der Kunde die Verantwortung über die Führung der Buchhaltung und der Finanzen, einschliesslich des Zahlungsverkehrs und der Kontrolle. Annunziata Treuhand erlangt in keiner Art und Weise Organstellung.

3.5 Der Kunde selber oder eine von ihm dazu beauftragte Drittpartei ist die „für die Rechnungslegung zuständige Person“ gemäss OR Art. 958 Abs. 3. Weder Annunziata Treuhand noch ein Mitarbeiter von Annunziata Treuhand übernimmt diese Funktion.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Annunziata Treuhand in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen Annunziata Treuhand und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 20'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.

4. Honorar und Auslagen

4.1 Neben dem Honoraranspruch hat Annunziata Treuhand Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Die Reisezeit, sofern mehr als 1-2 Mal im Jahr(je nach Vereinbarung), mit Ausnahme der Zeit des Arbeitsweges von einem lokalen Wohnsitz zum normalen Arbeitsplatz, wird in die zur Erbringung der

Dienstleistungen benötigten Stunden eingerechnet und in Rechnung gestellt.

4.2 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 14 Tagen auf das von Annunziata Treuhand angegebene Konto zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat Annunziata Treuhand das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen oder vom Service-Level abzuweichen. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht von Annunziata Treuhand, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug werden dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 25 pro Mahnung belastet. Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet.

4.3 Bei einer Kündigung der Vereinbarung bezahlt der Kunde Annunziata Treuhand alle bis zum Tag der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Bei einer ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden bezahlt der Kunde sämtliche zusätzlichen Kosten, welche Annunziata Treuhand aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung entstehen.

4.4 Ungeachtet des Grundes für die Beendigung der Vereinbarung übernimmt der Kunde sämtliche Kosten für die Rückführung. Annunziata Treuhand verrechnet die in der Vereinbarung definierten Preise für vom Kunden über den Beendigungszeitpunkt hinaus abgefragten Dienstleistungen.

 

 

5. Informationsaustausch

 

5.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht:

  1. der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, wobei dies nicht auf eine Verletzung einer Verpflichtung unter dieser Ziffer 4 zurückzuführen ist;

  2. von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erworben wurden;

  3. vom Empfänger der vertraulichen Informationen unabhängig erstellt werden bzw. wurden oder die ihm oder ihnen vor dem Empfang bekannt waren;

  4. allgemein bekannt sind oder von Dritten mit allgemeinen Kenntnissen einfach ermittelt werden können.

 

5.2 Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen.

5.3 Annunziata Treuhand ist weiter berechtigt, vertrauliche Informationen einem Dritten offen zu legen, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Annunziata Treuhand kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten, respektive durch Dritte (auch im Ausland) verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembertreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Annunziata Treuhand stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.

5.4 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert Annunziata Treuhand nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.

5.5 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax, Webseiten und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist.

6. Schutz- und Nutzungsrechte

6.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von Annunziata Treuhand im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen Annunziata Treuhand und des Kunden ausschliesslich Annunziata Treuhand zu.

6.2 Annunziata Treuhand räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf die Vertragsdauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows ein.

6.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Annunziata Treuhand zulässig.

6.4 Der Kunde unterlässt es, die ihm von Annunziata Treuhand überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

6.5 Die Erlaubnis zu einem Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist hiermit vollumfänglich erteilt. Dazu dürfen auch Abbildungen des Firmenlogos des Kunden im Internet, in Firmenpräsentationen, Broschüren, Inseraten usw. verwendet werden.

7. Haftung und Gewährleistung

 

7.1 Annunziata Treuhand haftet nur im folgend beschriebenen Umfang:

1. Annunziata Treuhand haftet für Personenschäden und für Sachschäden, für die Annunziata Treuhand gesetzlich haftbar ist.

2. Annunziata Treuhand haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu einer Summe von maximal dem Betrag für den betroffenen Auftrag. Im Falle von wiederkehrender Berechnung ergibt sich der Betrag aus der Summe aller innerhalb eines Jahres verrechneten Beträge.

7.2 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Schäden, für die Subunternehmer der Annunziata Treuhand einzeln oder gemeinsam mit Annunziata Treuhand als Gesamtschuldner haften.

7.3 Unter keinen Umständen haftet Annunziata Treuhand resp. ihre Subunternehmer für Schäden, die sie nicht verschuldet haben. Sie haften auch nicht für entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind); mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder Annunziata Treuhand auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde); entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorener Goodwill oder Skontobeträge, falsche Zahlungen oder nicht realisierte Einsparungen.

 

7.4 Annunziata Treuhand übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen.

7.5 Die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verwechslung oder Verspätung von Sendungen (Belege, Korrespondenz, etc.) ist ausgeschlossen.

7.6 Es besteht keine Gewährleistung.

8. Dauer der Vereinbarung

 

8.1 Die Vereinbarung gilt ab dem in der Vereinbarung angegebenen Startdatum oder falls kein Startdatum definiert wurde, ab dem Tag der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.

8.2 Sofern die Vereinbarung keine feste Dauer vorsieht, kann diese nach einer Mindestdauer von 3 Monaten von beiden Parteien unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum 20. des jeweiligen Monats aufgelöst werden. Die Kündigung erfolgt ausschliesslich schriftlich und auf dem Postweg. Erfolgt keine Kündigung bis 10 Tage vor Ablauf des jeweiligen Monats, verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um einen weiteren Monat. Der Vertrag bleibt mindestens solange bestehen, als der Kunde eine Dienstleistung von Annunziata Treuhand bezieht.

 

8.3 Sollte der Kunde gegen Bestimmungen der Vereinbarung verstossen, kann Annunziata Treuhand die Dienstleistungen sofort aussetzen oder einstellen.

 

8.4 Mit der Beendigung der Vereinbarung erlischt jegliche Aufbewahrungspflicht von Annunziata Treuhand. Annunziata Treuhand ist berechtigt, die abgelegten Daten und Datensätze (auch in der Datensicherung) zu löschen.

 

8.5 Sollte die Zusammenarbeit nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Laufzeit aus irgend einem Grund nicht zustande kommen, behält sich Annunziata Treuhand das Recht vor, eine Einmalige Gebühr von total CHF 200.- für die Umtriebe zu erheben.

9. Allgemeines

9.1 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung aus Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.

9.2 Sind Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, werden solche Bestimmungen aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Die Einklagbarkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt davon jedoch unberührt.

9.3 Annunziata Treuhand ist berechtigt, für andere Kunden Dienstleistungen zu erbringen.

9.4 Annunziata Treuhand kann diese AGB jederzeit anpassen. Sie sollten diese AGB daher regelmässig überprüfen.

9.5 Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

9.6 Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.

9.7 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort der Niederlassung Annunziata Treuhand zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.

Version 1.0,.01 05. Okt. 2020, © by Annunziata Treuhand, Feldstrasse 11a, 8370 Sirnach

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